Kurt Verheggen
Compliance Officer
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kurt.verheggen@barco.com
Barco bekennt sich zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung und Transparenz, die im belgischen Corporate-Governance-Kodex von 2020 festgelegt sind. Eine solide Corporate Governance ist das Herzstück von Barco und bildet einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Neueste Version herunterladen (9. Juni 2022) Englisch - Niederländisch
Die Corporate-Governance-Charta von Barco enthält und ergänzt die Bestimmungen zur Corporate Governance im BCCA (Belgian Code of Companies and Associations) sowie im Gesellschaftsvertrag von Barco NV. Zudem beschreibt die Erklärung zur Corporate Governance im Jahresbericht die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres in diesem Bereich.
Mit Fragen oder Anmerkungen zum Corporate-Governance-Ansatz von Barco können Sie sich jederzeit an den Compliance Officer wenden.
Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023
Gemäß Artikel 3:6, § 2 des BCCA setzt Barco den belgischen Kodex zur Corporate Governance aus dem Jahr 2020 um. Dieser Code kann über den Link www.corporategovernancecommittee.be heruntergeladen werden.
Es folgt eine Übersicht derjenigen Artikel des belgischen Kodex zur Corporate Governance, die Barco nicht einhält (mit einer Erläuterung der Gründe für die Nichteinhaltung).
Anteilseigner, deren Anteil das Limit von 3 % am Stammkapital über- oder unterschreitet (verwässert), müssen ihre Anteile offenlegen. Anschließend sind weitere Offenlegungen bei Über- oder Unterschreiten eines Anteils von fünf (5) Prozent und Vielfachen von fünf (5) Prozent am Stammkapital des Unternehmens erforderlich.
Die Offenlegungen sind gegenüber Barco und der FSMA vorzunehmen.
Senden Sie die Offenlegungen bitte an
– Barco (LegalRiskCompliance@barco.com)
- FSMA (trp.fin@fsma.be)
Informationen zum Nenner siehe Kapital und Gesellschaftsvertrag.
Detaillierte Informationen enthält das Exzerpt aus Guide to the Transparency Legislation FSMA_2011_08 vom 11. Februar 2020 (verfügbar auf der Website der Finanzmarktaufsicht (Financial Services and Markets Authority, FSMA). Die FSMA empfiehlt, Benachrichtigungen mit dem Standardformular TR-1 BE zu übermitteln (ebenfalls auf der FSMA-Website verfügbar).
Die obige Übersicht basiert auf den dem Unternehmen zugegangenen Offenlegungen und Mitteilungen und spiegelt möglicherweise nicht den tatsächlichen Aktienbesitz der aufgeführten Eigentümer wider.
Die EU-Verordnung 596/2014 über Marktmissbrauch, gemeinhin als „Marktmissbrauchsverordnung“ (MMVO) bezeichnet, definiert Regeln zum Handeln der Anteile eines Unternehmens durch Insider sowie zur Offenlegung von Insiderinformationen, um marktmissbräuchliches Handeln zu verhindern. Zudem werden Marktmanipulationen sanktioniert. Barco hat diese Regeln in der Richtlinie zur Verhinderung marktmissbräuchlichen Verhaltens umgesetzt. Diese Richtlinie fasst die Barco als Ausgeber sowie Direktoren und Führungsmitarbeitern, diesen eng verbundenen Personen und verschiedenen Mitarbeitern und anderen Personen, die Tätigkeiten für Barco ausführen, obliegenden Pflichten in Bezug Marktmissbrauch zusammen.
Bei einer dieser Pflichten geht es um die Offenlegung des sogenannten Insiderhandels. Die Direktoren und Führungskräfte sowie diesen eng verbundene Personen müssen den Compliance Office und die FMSA über jede Transaktion von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung im Zusammenhang mit Barco innerhalb von drei Geschäftstagen informieren. Diese Notwendigkeit entfällt nur, wenn die Summe dieser Transaktionen den Betrag von 5.000 EUR pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
Es folgt eine Vierteljahresübersicht der gemeldeten Transaktionen, aufgeschlüsselt nach Kategorie (Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter).
Gemäß Art. 7:89/1 des BCCA hat Barco eine Vergütungsrichtlinie für Direktoren, CEO und Führungskräfte festgelegt. Die Anteilseigner haben die Richtlinie auf der Jahreshauptversammlung am 28. April 2022 mit einer Mehrheit von 56 % genehmigt.
Vergütungsrichtlinien herunterladen: Englisch – Niederländisch
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